05.09.2023 - 4.3 Auftrag an das Amt: Anliegerpflichten Grundstück
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 05.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
In der Gemeinde im OT Knüppeldamm (genaue Adresse ist beim Protokollanten zu erfragen) ist dringend auf die Ordnung und Sauberkeit vor dem Grundstück hinzuweisen. Für viele Einwohner ist das schon lange unakzeptabel.
Auftrag an das Amt
Der Eigentümer ist zu ermitteln, anzuschreiben und auf die Anliegerpflichten hinzuweisen mit Fristsetzung. Weiterhin ist ihm mitzuteilen, sollte er seiner Pflicht nicht nachkommen, wird eine Firma beauftragt und der Eigentümer hat die dadurch entstandenen Kosten zuübernehmen.
