24.08.2023 - 5.1 Satzung der Gemeinde Südmüritz über die Erhebun...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Riemann erklärt, dass eine Kalkulation erst möglich ist, wenn die Autos mindestens ein komplettes Jahr im Betrieb sind. Daher sind die Zahlen in der vorgestellten Satzung wenig aussagekräftig. Sie hatte darum gebeten, für das Erstellen der Satzung noch etwas mehr Zeit zu geben.

 

Herr Kaiser betritt um 19:51 Uhr den Sitzungsraum.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren über die Berechnungsgrundlage. Frau Riemann gibt zu bedenken, dass nicht alle Einsätze der Feuerwehr kostenpflichtig sind. Genaueres geht aus der Satzung hervor.

Die Lohnfortzahlung von 9,- Euro die Stunde wird von der GemV als zu niedrig bewertet.

 

Es wird sich darauf geeinigt, dass die Kostenkalkulation nochmals geprüft wird. Der Wehrleiter Carsten Wernecke aus Ludorf soll in die Vorbereitung der Erarbeitung der Satzung einbezogen werden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Südmüritz beschließt die in der Anlage befindliche Satzung der Gemeinde Südmüritz über die Erhebung eines Kostensatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Ludorf und Vipperow

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

11

9

1

7

1

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage