02.08.2023 - 8.1 Änderung des Geltungsbereiches zum vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Gemeindevertretung Kieve
- Gremium:
- Gemeindevertretung Kieve
- Datum:
- Mi., 02.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Bürgermeisterin erläutert, warum es zu den Änderungen gekommen ist. Herr Lauterbach geht davon aus, dass es für einen Teil der Erweiterung voraussichtlich aus forstlicher Sicht keine Zustimmung geben wird. Die Errichtung der Solaranlage erfolgt dann eventuell auf einer kleineren als jetzt im B-Plan ausgewiesenen Fläche.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kieve beschließt:
-
die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kieve“ der Gemeinde Kieve.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Kieve“ gelten soll, ist in beiliegendem Lageplan (Anlage 1) durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst folgende in 2 Teilgeltungsbereichen liegende Flurstücke:
- Teilgeltungsbereich 1, Gemarkung Kieve, Flur 7, die Flurstücke 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 in Gänze sowie eine Teilfläche des Flurstückes 15;
- Teilgeltungsbereich 2, Gemarkung Kieve, Flur 7, Flurstück 28 in Gänze und Teilflächen der Flurstücke 20 und 27.
-
der Aufstellungsbeschluss und die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kieve“ der Gemeinde Kieve sind gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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