02.08.2023 - 8.1 Änderung des Geltungsbereiches zum vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Bürgermeisterin erläutert, warum es zu den Änderungen gekommen ist. Herr Lauterbach geht davon aus, dass es für einen Teil der Erweiterung voraussichtlich aus forstlicher Sicht keine Zustimmung geben wird. Die Errichtung der Solaranlage erfolgt dann eventuell auf einer kleineren als jetzt im B-Plan ausgewiesenen Fläche.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kieve beschließt:

 

 

  1. die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kieve“ der Gemeinde Kieve.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Kieve“ gelten soll, ist in beiliegendem Lageplan (Anlage 1) durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst folgende in 2 Teilgeltungsbereichen liegende Flurstücke:

    - Teilgeltungsbereich 1, Gemarkung Kieve, Flur 7, die Flurstücke 8, 9, 10, 11, 12, 13 und 14 in Gänze sowie eine Teilfläche des Flurstückes 15;

    - Teilgeltungsbereich 2, Gemarkung Kieve, Flur 7, Flurstück 28 in Gänze und Teilflächen der Flurstücke 20 und 27.
     
  2. der Aufstellungsbeschluss und die Änderung des räumlichen Geltungsbereiches zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Kieve“ der Gemeinde Kieve sind gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
     
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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

5

4

4

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000182&TOLFDNR=1005442&selfaction=print