29.06.2023 - 8 Grundsatzbeschluss Errichtung Nahwärmenetz OT D...

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Wortprotokoll

Der BM erläutert warum ein Grundsatzbeschluss für die Heizungsumrüstung notwendig ist.

- Um weiter planen zu können und Fördermittel einzuwerben, muss die Gemeinde sich entscheiden, ob sie in der Gemeinde ein Nahwärmenetz errichten möchte.

- Auch die Einwohner müssen motiviert werden. Dazu müssen die Kosten, die auf jedes Grundstück zukommen, bekannt sein. Man muss den Eigentümer wenigstens eine grobe Schätzung aufzeigen.

- Für die komm. Wohnblöcke und Einrichtungen ist die Umrüstung zwingend notwendig.

- Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist davon auszugehen, dass die Gemeinde gezwungen wird, ein Nahwärmenetz zu errichten.

- Die Fördermittel könnten knapp werden, wenn gesetzl. Zwang besteht.

- Die Gemeinde Kieve hat sich bereits entschieden, auf ein Nahwärmenetz umzustellen.

- Um die Grundstückseigentümer nicht mit so hohen Installationskosten abzuschrecken, sollten diese über die künftigen Heizkosten und den Grundpreis gezahlt werden. Dann zahlen die Eigentümer über einen gewissen Zeitraum höhere Energiekosten, bis die Umrüstung abbezahlt ist.

- Der Anschluss wird gefördert, wer sich aber erst später für einen Anschluss entscheidet, muss die Kosten selbst tragen.

- Der BM bittet Herrn Werner um eine Kostenübersicht, was auf den Grundstückseigentümer zukommt.

- Über eine Einwohnerversammlung sollen die Bürger informiert und über Vorverträge gebunden werden.

- Mindestens 16 Haushalte müssen sich anschließen, um Fördermittel zu bekommen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt die Errichtung eines Nahwärmenetzes für die Orte Bütow und Dambeck.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

6

6

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.