22.06.2023 - 8 Sonstiges

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Wortprotokoll

Herr Gessulat stellt 3 Anfragen vor: (sind per Mail bei Herrn Tulke eingegangen)

Eine Familie aus Zielow beantragt die Einleitung von Regenwasser in den öffentlichen Kanal. Herr Tulke teilt mit, dass sei gesetzlich nicht erlaubt. Die Mitglieder sprechen sich ebenfalls dagegen aus.

Auftrag an das Amt: Bis zur nächsten GVS Sachstand darlegen 

 

Die Familie stellt ebenfalls einen Antrag das geklärte Wasser aus der biologischen Kleinentwässerungsanlage in den öffentlichen Kanal abzuführen.

Auftrag an das Amt: Sachstand zu dem Vorgang.

Reicht das Volumen der öffentlichen Regenentwässerung, falls es weitere Anfragen gibt.

Herr O. Schröder fragt: liegt schon ein Antrag bei der unteren Wasserbehörde vor?

B. Schulz: Warum ist es bei Klärwasser erlaubt in den öffentlichen Kanal abzuführen aber bei Regenwasser nicht?

 

Frau Siedler hat eine Anfrage für eine Seebrücke am Badestrand in Vipperow gestellt. Antwort von Herrn Tulke: die Anfrage wurde durch das Umweltamt aufgrund des Landschaftsschutzgebietes abgelehnt.

 

Anfrage von Herrn Gessulat an Herr Mogck: Ein Einwohner hat in Ludorf einen Pferdestall gebaut, den die Gemeinde an dieser Stelle aber abgelehnt hat. Zustimmung von der Gemeinde war eine andere Stelle.

Auftrag an das Amt: Bitte Sachstand zur nächsten GVS vorstellen.

 

Dem Ausschussvorsitzendem ist aufgefallen, dass an der Kreisstraße in Ludorf viele Zufahrten zu den Grundstücken vorhanden sind / neu errichtet wurden. Einige davon sind unbefestigt und hinterlassen einen ungepflegten Eindruck am Dorfeingang. Seitens des Amtes wird ausgeführt, dass bei Beantragung auf Materialwahl hingewiesen wird. Zuletzt gab es keine Anträge dazu im Amt.

 

WoMo Stellplätze: Durch die Verwaltung wurden die Plätze, an denen WoMo unberechtigt nächtigen, besprochen. Das Amt wird gebeten entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

 

Anfrage von Frau Fabisch: Ein Einwohner fragt, ob der Wasser- und Bodenverband den Zugang zum Vipperower Badestrand ausästen kann?

Herr J. Schulz: Pflegemaßnahmen werden durch Gemeindearbeiter vorgenommen

 

Am 21.06.2023 fand die Rohbauabnahme für das neue Gebäude auf dem Reitplatz in Ludorf statt. Beteiligt waren B. Schulz (Amt-R/M), Dachbau Schröter, Elektro Schröder, Firma Semrau und O. Gessulat.

 

Herr B. Schulz bittet um einen dringenden Vor-Ort-Termin mit Herrn Gödeke (Amt-R/M). Es geht um die trockenen Äste an der Kastanie (Lange Str. 13 in Solzow).

Die gepflanzte Säuleneiche muss ebenfalls beschnitten werden. 

 

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

 

Eine Einwohnerin aus Zielow hat im Bauamt nachgefragt, ob sie sich mit ihrer Grundstücksentwässerung an unser Regenwassersystem anschließen darf. Herr Tulke hat dies verneint, da privates Regenwasser grundsätzlich auf dem eigenen Grundstück zu verbleiben hat. Ausnahmen können nur per Satzung geregelt werden und solch eine Satzung existiert nicht für Zielow. Die Einwohnerin sagte dann, dass wohl viele Häuser an den RW-Kanal der Gemeinde angeschlossen sind. Herr Tulke hat daraufhin mit Gerd Köppen gesprochen, der dies bestätigt hat. Allerdings sind das noch Relikte aus DDR-Zeiten und beziehen sich lediglich auf den zu DDR-Zeiten verlegten alten RW-Kanal. 1995 wurde die neue Straße in Zielow gebaut und dann auch ein neuer RW-Kanal verlegt. An diesen neuen Kanal sind laut Gerd Köppen keine Grundstücke angeschlossen worden. Das sollte dann auch so bleiben. Folglich wurde das Anschlussbegehren der Einwohnerin abgelehnt, auch für den alten RW-Kanal. Dieser ist laut Herrn Püpke auch des Öfteren versandet und verstopft. Wir würden uns mit einer Zusage nur Probleme schaffen.

Ergebnis: Antrag wurde im Bauausschuss besprochen und abgelehnt. Der Einwohnerin wurde das Ergebnis mitgeteilt.

 

Die Einwohnerin hat weiterhin nachgefragt, ob die Einleitung von geklärtem Abwasser aus einer biologischen Kleinkläranlage in den RW-Kanal möglich wäre. Dies wurde durch die Gemeinde in zwei Fällen in der Vergangenheit gestattet. Im Sinne der Gleichbehandlung der Einwohner wäre das auch in diesem Fall anzuraten. Es gäbe auch damit schlichtweg keinen Versagensgrund. Der unteren Wasserbehörde liegt dieser Antrag ebenfalls vor. Die Empfehlung des Bauamtes ist hier ganz klar die Zustimmung zur Anfrage, sofern der Anschluss von einer Fachfirma ausgeführt wird. Es ist hier mit einem Wasseranfall von etwa 25 Litern pro Tag und Einwohner zu rechnen, der in die Regenentwässerung eingespeist wird. Im Falle des Anschlusses der Grundstücksregenentwässerung wäre schon bei Normalregenereignissen wohl mit einem Vielfachen zu rechnen (Frage von Bodo Schulz), welches den Regenwasserkanal mit Sicherheit überlasten würde. Es sind also zwei völlig unterschiedliche Fälle, die nicht vergleichbar sind.