08.06.2023 - 8.6 Einrichtung eines Sanierungsmanagements und Koo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rechlin
- Datum:
- Do., 08.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Justitiariat
- Bearbeiter:
- Karoline Bergmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rechlin fasst folgende Beschlüsse:
1. Zur Planung und Realisierung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog des Quartierskonzepts Rechlin wird ein Sanierungsmanagement eingerichtet.
2. Die Gemeinde Rechlin schließt hierfür mit der Gemeinde Lärz eine Kooperationsvereinbarung zur Durchführung eines Sanierungsmanagements für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem jeweiligen Quartierskonzept ab.
3. Das Sanierungsmanagement soll durch einen fachkompetenten Dienstleister (vorzugsweise ein kommunales Stadtwerk) erfolgen, der seinerseits die Personaleinstellung bzw. Freistellung vornimmt.
4. Die Gemeinden teilen sich zeitlich und finanziell das Sanierungsmanagement wie folgt: Gemeinde Rechlin ½ und Gemeinde Lärz ¼ einer Vollzeitstelle des Sanierungsmanagers.
5. Die notwendigen Eigenmittel sind im Gemeindehaushalt 2023, 2024, 2025, 2026 einzuplanen.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Kooperationsvereinbarung abzuschließen.
7. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung auszuarbeiten, den Fördermittelantrag zum Sanierungsmanagement bei der KfW zu stellen und nach Bewilligung der Förderung die Dienstleistung auszuschreiben.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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420,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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70,3 kB
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