08.06.2023 - 8.3 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rechlin
- Datum:
- Do., 08.06.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
-
die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Boeker Sender“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Ferienhausanlage mit Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Gastronomie und touristischer Infrastruktur.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 30 „Boeker Sender“ der Gemeinde Rechlin.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Boek, Flur 2, die Flurstücke 2/3, 2/4, 4 und 6 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine rote Linie umgrenzt.
Ziel und Zweck der Planung sind:
- die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung des Plangebietes als Sondergebiet „Erholung/Ferienhäuser“ nach § 10 Baunutzungsverordnung
- die Berücksichtigung umweltschützender Belange
-
der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 „Boeker Sender“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
103,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
