08.06.2023 - 8.3 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Boeker Sender“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Ferienhaus­anlage mit Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Gastronomie und touristischer Infrastruktur.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 30 „Boeker Sender“ der Gemeinde Rechlin.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan gelten soll, umfasst in der Gemarkung Boek, Flur 2, die Flurstücke 2/3, 2/4, 4 und 6 und ist in beiliegendem Übersichtsplan durch eine rote Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung des Plangebietes als Sondergebiet „Erholung/Ferienhäuser“ nach § 10 Bau­nutzungs­verordnung
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 30 „Boeker Sender“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
      

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

11

8

7

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage