08.06.2023 - 8.2 Satzungsbeschluss zur Satzung über die 1. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBl. I S. 6), in Verbindung mit § 5 der Kommunal­verfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V. S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) beschließt die Gemeindevertretung Rechlin die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungs­planes Nr. 23 „Alter Holzplatz“  Textbebauungsplan  bestehend aus der Textlichen Festsetzung (Teil B) der 1. Änderung, als Satzung.
     
  2. die Begründung wird gebilligt.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Satzung über 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Alter Holzplatz“  Textbebauungs­plan  der Gemeinde Rechlin alsbald ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Alter Holzplatz“  Textbebauungsplan  mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
     

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

11

8

7

1

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Der Satzungsbeschluss wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 13/2023 am 24.06.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Alter Holzplatz“-Textbebauungsplan- der Gemeinde Rechlin ist mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft getreten.

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Anlagen zur Vorlage