30.05.2023 - 6.1 Auftrag an das Amt: Antwortschreiben an Bio Gef...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 30.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
-Der Gemeindevertretung liegt eine E.-Mail vom Bio Geflügelhof Knüppeldamm zum
Verbindungsweg Knüppeldamm Richtung Massow vor. Es wird auf den schlechten Zustand
des Weges hingewiesen und den daraus resultierenden Transportschäden. Die Spedition
bevorzugt die Durchfahrtsstraße in Knüppeldamm Richtung Fincken, da hier die Anbindung
direkt zur B 198 und dann zur BAB 19 führt.
Die Gemeindevertretung befürwortet einstimmig, dass durch die Spedition der
Verbindungsweg Knüppeldamm in Richtung Massow zu nutzen ist, um die Einwohner von
Knüppeldamm vor Lärmbelästigung zu schützen.
Auftrag an das Amt
Die Gemeindevertretung bittet den Bio Geflügelhof anzuschreiben und die Entscheidung
mitzuteilen.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Im Jahre 2010 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken einen Beschluss „Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Vorhaben: Errichtung einer Anlage zur Aufzucht von Junghennen in Knüppeldamm“ unter der Vorlage-Nr.: 05-2010-023 gefasst, in dem die Zufahrt zum Geflügelhof über Knüppeldamm geregelt wurde. Dies war sicher auch ausschlaggebend für die Erteilung der Baugenehmigung und ist nunmehr Bestandteil derselben.
Eine neue Zufahrt zum Geflügelhof über Knüppeldamm-Ausbau kann erst nach Ausbau des Abzweigers an der Kreisstraße erfolgen. Den Ausbau hatte der Landkreis für dieses Jahr geplant. Nach erfolgtem Ausbau kann die Gemeinde zunächst den alten Beschluss aufheben und die entsprechenden neuen Beschlüsse fassen, allerdings nur im Einvernehmen mit dem Geflügelhof, da es sich, wie bereits oben beschrieben, um einen Bestandteil der seinerzeit erteilten Baugenehmigung handelt. Ich befürchte ansonsten die Einreichung einer Klage durch den Geflügelhof mit sehr guten Erfolgsaussichten.
