25.05.2023 - 8.2 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt.

 

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Hohe Tannen“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich südwestlich der Ortslage Bollewick.

    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „Solarpark Hohe Tannen“ der Gemeinde Bollewick. (Die Vergabe einer Nummer für den Bebauungsplan erfolgt erst nach positivem Abschluss des Zielabweichungsverfahrens.)

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Hohe Tannen“ gelten soll, umfasst in der Gemarkung Bollewick, Flur 1, das Flurstück 107/1 und ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“
    - die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Hohe Tannen“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Solarpark Hohe Tannen“ beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu beantragen, nachdem der Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bollewick die Kriterienkataloge A und B ausgearbeitet hat und diese durch die Gemeindevertretung durch Beschluss gebilligt wurden.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

8

8

7

0

1

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000164&TOLFDNR=1005039&selfaction=print