09.05.2023 - 6.4.1 Auftrag an das Amt: Prüfung des Ankaufes des Gr...

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Wortprotokoll

Im Nachgang zur Beschlussfassung wurde über den Ankauf der unbebauten Fläche neben der Wendeschleife der Kirchstraße beraten- die Fläche könnte für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde wichtig sein; die zuständige Sachbearbeiterin des Bauamtes/SB-Liegenschaften wird beauftragt die Ankaufmöglichkeiten zu prüfen.

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Realisierung

Laut Kommunalverfassung des Landes M-V darf eine Gemeinde Grundstücke nur ankaufen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt. Derzeit besteht kein Bedarf die Anteile am FS 19/22, Grünland am Wendehammer Kirchstraße anzukaufen. Trotzdem werden die Eigentümer angeschrieben um die Verkaufsbereitschaft abzufragen. Bereits in der Planung für die Kirchstraße wurden die Eigentümer befragt ob sie zum Verkauf bereit sind, weil dort das Regenauffangbecken der Kirchstraße errichtet werden sollte. Ein Eigentümer hat den Verkauf abgelehnt und eine Eigentümerin hat auf das Angebot gar nicht reagiert.

 

 

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