02.03.2023 - 5 Zukunftsplanung Erneuerbare Energien
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Leizen
- Datum:
- Do., 02.03.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Die Bürgermeisterin führt einleitend aus, dass die GV sich grundsätzlich vor 2 Jahren dazu bekannt hat, keine weiteren Anlagen erneuerbarer Energien innerhalb des Gemeindegebietes zu befürworten, da mit den Bestandsanlagen an der Autobahn schon ausreichend Fläche belegt ist. Da es in der letzten Zeit massiv zu Anfragen von Projektentwicklern als auch Landeigentümern zur Schaffung weiterer „Energiefelder“ gekommen ist, möchte sie in einem breiten Konsens mit allen Beteiligten und unter Beachtung baurechtlicher und finanzieller Belange sowie der Meinung von Landwirten und Grundstückseigentümern das Thema erneut diskutieren. Sie übergibt das Wort zunächst an Herrn Mogck-Mitarbeiter/Planer des Bauamtes des Amtes-Röbel Müritz. Herr Mogck erklärt anschaulich die aktuelle Gesetzeslage. Am 27.02.2023 hat der Planungsverband zum Thema Windeignungsgebiete erneut getagt. Bislang haben 4 Beteiligungsstufen stattgefunden, an denen Bürger/Betroffene/Gemeinden ihre Bedenken rege eingebracht haben. Diese Beteiligungsstufen sind jetzt praktisch hinfällig. Die Landesregierung hat im Februar 2023 einen Windenergieerlass beschlossen mit einheitlichen Ausschlusskriterien für die Ausweisung von Flächen zur Nutzung der Windenergie. Ziel der Regierung ist es, bis 2027 2,1 % der Landesfläche MV für die Windenergienutzung auszuweisen. Wenn das Flächenziel nicht erreicht wird, sind zukünftig auch finanzielle Strafen möglich. Neue Anlagen können jetzt 1000 m ab Dorfrand gebaut werden. Dabei sind Schutzkriterien wie z.B. Moore & Vogelschutzgebiete weiterhin zu beachten.
Zum Thema Solarenergie sollen zukünftig bis zu 5000 ha Ackerflächen in MV mit Photovoltaikanlagen belegt werden. Dabei dürfen nur Grundstücke mit bis zu max. 40 Bodenpunkten genutzt werden. Im Amt Röbel-Müritz gibt es zurzeit 21-B-Plangebiete für den Bereich „erneuerbare Energien“ die eine Fläche von ca. 1200 ha binden würden.
Weiterhin hat der Bund das Baugesetzbuch geändert und Solaranlagen an Autobahnen (bis 200 m Abstand) zu privilegierten Vorhaben erklärt. D.h. es ist kein vorhabenbezogener B-Plan mehr nötig, alle Umweltprüfungen oder Untersuchungen sind im Bauantragsverfahren zu erbringen. Nur bei Solarparks in der Fläche hat die Gemeinde noch die Entscheidungshoheit, ob diese dort gebaut werden dürfen.
Die Bürgermeisterin bittet auch die anwesenden Gäste um Ihre Meinung zum Thema. Diese wird jeweils dargelegt. Zusammenfassend ist eine Zusammenarbeit mit der Gemeinde beabsichtigt.
Der Kämmerer des Amtes Röbel-Müritz erläutert abschließend die finanziellen Aspekte
des Aufbaues von Anlagen erneuerbarer Energie auf Gemeindegebiet:
Leizen hat einen Doppelhaushalt 2022/2023 (Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
bis Planungszeitraum 2025 nicht ausgeglichen)
finanzielle Leistungsfähigkeit: wegfallende dauernde Leistungsfähigkeit
daraus folgt: Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
In Zukunft werden voraussichtlich nicht mehr genügend liquide Mittel zur Verfügung
stehen, um die Aufgabenerfüllung der Gemeinde zu gewährleisten.
Die Gemeinde muss daher ihre Ausgaben reduzieren (freiw. Aufgaben) u./od.
Einnahmen erhöhen.
Monetäre Vorteile durch PV-Anlagen:
- Kommunale Pachteinnahmen für auf kommunaler Fläche errichtete PV-Anlagen
- Kommunale Steuereinnahmen für erzielten Gewinne von Unternehmen
- (PV-Anlagen-Betreiber)
Steuereinnahmen fallen voraussichtlich erst nach 4-5 Jahren an
Erhöhte Steuereinnahmen erhöhen Steuerkraft der Gemeinde und senken (nicht im gleichen Umfang) die Zuweisungen, welche finanzschwache Gemeinden vom Land erhalten.
- Kommunale Beteiligung – 0,2 Cent pro tatsächlich eingespeister Kilowattstunde
ca. 2,5 T€ pro ha
Anlagenbetreiber dürfen Zuwendungen ohne Gegenleistung anbieten, es besteht
keine gesetzlich verpflichtende Beteiligung der Kommunen.
Beteiligungen stellen Erträge dar (lauf. Bereich, nicht investiv)
Beteiligungen stehen der Gemeinde in erster Linie als zusätzliche Erträge zur Verfügung,
um eventuelle Fehlbeträge / neg. Salden auszugleichen.
Weiterreichung der Mittel als Zuwendung für energetische Maßnahmen für
Privathaushalte ist lediglich bei einer gesicherten Leistungsfähigkeit möglich.
In der Diskussion wird herausgearbeitet, dass das Leben auf dem Land lebenswert bleiben muss. Die erzeugte Energie auch einspeisbar sein muss, günstiger Strom für die Bürger der Gemeinde wünschenswert wäre und die Ernährung der Bevölkerung weiterhin gesichert sein muss. Nach Abschluss der Gespräche wird einstimmig folgender Wortbeschluss gefasst:
Die Gemeinde Leizen beschließt einen Kriterienkatalog zu erarbeiten, in dem festgelegt wird, ob und unter welchen Bedingungen die Gemeinde Leizen einer Flächennutzungsänderung von landwirtschaftlicher Nutzfläche zu Flächen der Energiegewinnung zustimmen wird. Bei der Entscheidungsfindung werden die Bürger der Gemeinde, die Landeigentümer und die ortsansässigen Landwirte mit einbezogen. Dieser Wortbeschluss wird von allen anwesenden GV-Mitgliedern einstimmig befürwortet. Als erster Beratungstermin wird der 15.03.2023, 16.00 Uhr, Röbel/Müritz, Rathaus vereinbart. Neben dem Bauausschuss und allen Gemeindevertretern sowie Herrn Mogck sind die örtlichen Landwirte und bei Interesse Landeigentümer eingeladen.
