Zur Sicherung des vorhandenen Bestandes, zur Neuordnung und Strukturierung des Dauercampingbereiches ist ein B-Planverfahren vorzubereiten. Die notwendigen Kosten sind zu ermitteln und der Gemeindevertretung vorzulegen.
Realisierung
Die Planungskosten für die Überplanung der vorhadenen Bungalowsiedlung wurden grob geschätzt und für die Einstellung in den Doppelhaushalt 2023/2024 der Gemeinde am 06.06.2023 angemeldet.