23.01.2023 - 8.1 Entwurfs- und Auslegungebeschluss zum Bebauungs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27.1 „öffentliche Erschließungsflächen“ der Gemeinde Rechlin mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27.1 „öffentliche Erschließungsflächen“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
  4. die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

11

9

9

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

  Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 27.1 "Tourismusgebiet am Claassee - öffentliche Erschließungsflächen" der Gemeinde Rechlin erfolgte im Müritz-Anzeiger Nr. 05/2023 am 04.03.2023.

Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023. In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite des Amtes Röbel-Müritz einseh- und abrufbar.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 10.03.2023.

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000125&TOLFDNR=1003854&selfaction=print