23.01.2023 - 8.1 Entwurfs- und Auslegungebeschluss zum Bebauungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rechlin
- Datum:
- Mo., 23.01.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
- der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27.1 „öffentliche Erschließungsflächen“ der Gemeinde Rechlin mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27.1 „öffentliche Erschließungsflächen“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten.
- die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4b BauGB auf einen Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 27.1 "Tourismusgebiet am Claassee - öffentliche Erschließungsflächen" der Gemeinde Rechlin erfolgte im Müritz-Anzeiger Nr. 05/2023 am 04.03.2023.
Die öffentliche Auslegung erfolgt im Zeitraum vom 13.03.2023 bis einschließlich 14.04.2023. In diesem Zeitraum sind die Auslegungsunterlagen auch über die Internetseite des Amtes Röbel-Müritz einseh- und abrufbar.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 10.03.2023.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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7,5 MB
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