08.11.2023 - 5.1 Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für di...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hagen erteilt dem Bürgermeister das Wort.

Herrn Radtke erläutert die Beschlussvorlage:

  • bis 31.12.2023 ist eine 90 % Förderung möglich
  • ab 2024 stehen evtl. keine Fördermittel zur Verfügung

Frist zur Fertigstellung der Wärmeplanung beträgt 9 Monate nach Bewilligung der Fördermittel

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz fasst folgenden Beschluss:

 

1. Um die Planungs- und Investitionssicherheit in Bezug auf die städtische Wärmeversorgung sicherzustellen, wird eine Kommunale Wärmeplanung erstellt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Fördermittelantrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu stellen.

 

3. Die notwendigen Eigenmittel sind im Stadthaushalt 2024 einzuplanen.

 

4. Die Kommunale Wärmeplanung soll von einem fachkundigen externen Dienstleister erstellt werden. Dieser solle sowohl die Planung erstellen, als auch die Akteursbeteiligung organisieren und durchführen. Ebenso soll die Öffentlichkeitsarbeit durch den externen Dienstleister begleitet werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

9

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.