08.11.2023 - 4 Bürgeranfragen

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Wortprotokoll

Durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises wurde die Nutzung eines Grundstückes Müritzpromenade als Ferienwohnung untersagt. Die Stadt Röbel/Müritz hat in der Stellungnahme der Nutzungsart Ferienwohnung ebenfalls nicht zugestimmt.

Frau A hat gegen den Bescheid des LKR Widerspruch erhoben. Sie verweist auf die jahrzehntelange Nutzung als Fremdenzimmer bzw. Ferienwohnung. Dies wurde stets geduldet.

Frau A bittet um erneute Prüfung des Sachverhalts.

 

Herr Tulke verweist auf den TOP 9 des nichtöffentlichen Teils der Sitzung.

 

Anfrage zum Sachstand Kaufhaus Stolz

Die Kaufleute der Röbeler Innenstadt befürchten durch die Errichtung des Kaufhauses rückläufige Kundenzahlen und weitere Schließungen in der Innenstadt.

Herr Tulke:

 

Es gibt keinen Anlass für eine erneute Beratung bzw. Beschlussfassung.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage durch die REWE Group wurde seitens der Stadt nicht erteilt.Zum Ergebnis des Landkreises liegen dem Bauamt aktuell keine Informationen vor.