21.09.2023 - 5.3 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Stadt Röb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Sommer erläutert anhand des Taschenhaushaltes den 1. Nachtragshaushalt 2023.

 

Herr Prasser: Verwaltung sollte geplante Investitionen auch umsetzen, wie z.B. den Outdoor-Sportpark.

Herr Radtke: Verwaltung hat neue erhöhte Kostenschätzung und Förderbeitrag zum Sportpark dem Kulturausschuss und dem Bauausschuss vorgestellt. Aufgrund der erhöhten Kosten wird Projekt erstmal zurückgestellt.

Herr Reger: Es wurde besprochen, dass die Sanierung der Grundschule Vorrang hat.

 

Herr Sommer: Zum Nachtragshaushalt wird es im Hauptausschuss und in der Stadtvertretung eine Ergänzung geben. Die Planungsleistung für die Umgehungsstraße Jörgenbarg wird auf 2023 vorgezogen. Kosten waren eigentlich 2024 geplant. Ausschreibung hat bereits stattgefunden.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt gemäß § 48 Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit den dazugehörigen Anlagen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

6

6

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage