06.06.2023 - 8.3 Entwurf- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/ Müritz beschließt:

 

  1. Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/ Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2023 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung  vom Januar 2023 gebilligt.
  2. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/ Müritz mit der dazugehörigen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegeung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

14

13

0

1

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Der Beschluss wurde im Müritz-Anzeiger Nr. 14/2023 am 08.07.2023 bekannt gemacht.

Der Auslegungszeitraum beginnt am 17.07.2023 und endet am 21.08.2023.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000110&TOLFDNR=1005122&selfaction=print