06.06.2023 - 8.2 Satzungsbeschluss über die Satzung des Bebauung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/Müritz beschließt:

 

1. Der aufgestellte Bebauungsplan "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Februar 2023 gemäß  § 10  des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie nach § 86 der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344) für die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften, einschließlich aller jeweiliger rechtskräftiger Änderungen, als Satzung beschlossen.


2. Die dazugehörige Begründung in der Fassung vom Februar 2023 sowie die Schalltechnische Untersuchung, die Verkehrstechnische Untersuchung und die FFH-Vorprüfung für den Bebauungsplan „Turnplatz 2“  wird gebilligt.

 

3. Die aufgestellte Satzung über den Bebauungsplan "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung über den     Bebauungsplan "Turnplatz 2" der Stadt Röbel/Müritz mit der Begründung sowie der Schalltechnischen Untersuchung, der Verkehrstechnischen Untersuchung und der FFH-Vorprüfung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

4. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Stadt Röbel/Müritz im Wege einer Änderung an die geplante Entwicklung des Bebauungsplanes „Turnplatz 2“ angepasst.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

17

14

14

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Die Verfahrensakte wird für die Genehmigungsprüfung vorbereitet und anschließend an den Landkreis MSE, Sachgebiet Kreisplanung, übergeben. 

 

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