03.05.2023 - 11.3 Entwurf- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.3
- Datum:
- Mi., 03.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anne Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Müller erklärt seine Befangenheit und begibt sich in den Zuschauerbereich. Herr Hagen bringt die Beschlussvorlage zur Abstimmung ein.
Beschluss:
Die Stadtvertretung der Stadt Röbel/ Müritz beschließt:
- Der Planentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/ Müritz wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2023 beschlossen. Der Entwurf der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Januar 2023 gebilligt.
- Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Am Kirchenholz“ der Stadt Röbel/ Müritz mit der dazugehörigen Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegeung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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2
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416,8 kB
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