01.12.2022 - 9.2 Auslegungsbeschluss zum Vorentwurf des vorhaben...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow beschließt:

  1. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bütow“ der Gemeinde Bütow gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Form einer öffentlichen Auslegung. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.
  3. Die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wird gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro des Vorhabenträgers) übertragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

5

4

0

1

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow hat am 01.12.2022 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen. Die Bekanntmachung des Beschlusses und der Auslegung erfolgt im Müritz-Anzeiger Nr. 01/2023 am 07.01.2023. Die Auslegung findet vom 16.01. bis 17.02.2023 statt. In diesem Zeitraum können die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgeben. Die Terminkette wurde mit dem zuständigen Planungsbüro abgestimmt.