29.11.2022 - 11.3 Änderungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Fincken
- Datum:
- Di., 29.11.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Moritz Albrecht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken beschließt:
- Die Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg“, dessen Aufstellung am 25.01.2022 gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich der Gemeinde Fincken beschlossen wurde (BV-05-2022-004).
Der geänderte Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg“ gelten soll, ist im beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Fincken, Flur 1 das Flurstück 104/1 westlich der Gemeindestraße „Glasberg“.
Ziel und Zweck der Planung ist:
- Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“.
- Der Beschluss zum geänderten Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg“ der Gemeinde Fincken ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg“ der Gemeinde Fincken beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit mit den durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken durch Beschluss bestätigten Unterlagen zu ergänzen.
Realisierung
Bericht zum Stand der Umsetzung:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fincken hat in öffentlicher Sitzung am 29.11.2022 den Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Solarenergie Rolandsberg" der Gemeinde Fincken gefasst. Mit dem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, die im Zuge dessen gebilligten Unterlagen für einen bereits bestehenden Antrag auf Zielabweichung beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzureichen. Dies ist am 09.12.2022 geschehen. Eine Eingangsbestätigung vom Ministerium ging am 03.01.2023 bei der Verwaltung ein.
Anlagen zur Vorlage
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