17.11.2022 - 10.3 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 "Ferienhau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

  1. die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhausgebiet, Hotel-, Reit- und Sportanlage" der Gemeinde Rechlin wird nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB ersatzlos aufgehoben. Weiterhin werden die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 16 nach § 86 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern aufgestellten örtlichen Bauvorschriften ersatzlos aufgehoben. Für den räumlichen Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist der Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 "Ferienhausgebiet, Hotel-, Reit- und Sportanlage", der in beiliegendem Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt ist, maßgebend.
  2. die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 16 "Ferienhausgebiet, Hotel-, Reit- und Sportanlage" und die Örtlichen Bauvorschriften ersatzlos aufzuheben, ortsüblich bekanntzumachen.

 

  1. die Verwaltung wird beauftragt, die Planungskosten zu ermitteln und in den Haushalt 2023 einzustellen sowie die erforderlichen Verfahrensschritte zum förmlichen Aufhebungsverfahren vorzubereiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

11

8

8

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000065&TOLFDNR=1002870&selfaction=print