06.10.2022 - 11.1 Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogene...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rechlin
- Datum:
- Do., 06.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Moritz Albrecht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:
- Die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich der Ortsteile Retzow und Kotzow.
Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark“ gelten soll, ist in 3 Teilgeltungsbereiche unterteilt, die im beiliegenden Übersichtsplan durch gestrichelte Linien umgrenzt sind. Teilgeltungsbereich 1 befindet sich nördlich des Müritz Airpark und südlich der Bundesstraße B 198. Teilgeltungsbereich 2 befindet sich südöstlich des Müritz Airpark und westlich der Bundesstraße B 198. Teilgeltungsbereich 3 befindet sich östlich des Müritz Airpark und der Bundesstraße B 198.
Teilgeltungsbereich 1 umfasst in der Gemarkung Retzow, Flur 7 das Flurstück 4/7 (ca. 32,9 ha).
Teilgeltungsbereich 2 umfasst in der Gemarkung Kotzow, Flur 1 das Flurstück 96/29 (ca. 20,4 ha).
Teilgeltungsbereich 3 umfasst in der Gemarkung Kotzow, Flur 1 die Flurstücke 78, 79, 83, 85, 92 und 93 und Teilflächen der Flurstücke 87/1, 89 und 94/1 (ca. 34,9 ha).
Ziel und Zweck der Planung ist:
- Die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“.
- Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark“ der Gemeinde Rechlin ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Photovoltaikanlage Müritz Airpark“ der Gemeinde Rechlin beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu beantragen, nachdem der Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Rechlin die Kriterienkataloge A & B ausgearbeitet hat und diese durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin durch Beschluss bestätigt wurden.
- Für das Flurstück 87/1, Flur 1 der Gemarkung Kotzow sind die vertraglich vereinbarten Grunddienstbarkeiten, die den Eigentümern der umliegenden Flurstücke Wegerechte einräumen, bei der Planung zu berücksichtigen und für die gesamte Laufzeit der Photovoltaikanlage zu gewährleisten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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17,3 MB
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