15.12.2022 - 8.5 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bollewick
- Datum:
- Do., 15.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Henryk Mogck
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Hinweis von der GV:
Im Punkt 1 des Beschlusses ist das Flurst. 19/19 zu streichen.
Das richtige Flurst. lautet 15/19.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:
- die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet am Wiesenweg“ für den Ortsteil Bollewick in der Gemeinde Bollewick. Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ der Gemeinde Bollewick. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ der Gemeinde Bollewick“ umfasst in der Gemarkung Bollewick, Flur 1 die Flurstücke 15/10, 15/19, 26/1 und 27/1 sowie Teilflächen aus den Flurstücken 16/1 und 17/1 und in der beiliegenden Übersichtskarte durch eine gestrichelte Linie umgrenzt.
- der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ der Gemeinde Bollewick ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
- die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ der Gemeinde Bollewick erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Weiterhin wird kein Umweltbericht nach § 2a BauGB erstellt und es erfolgen keine Angaben zu Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB und keine zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB.
- der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 04 „Wohngebiet am Wiesenweg“ der Gemeinde Bollewick (Stand November 2022) mit der dazugehörigen Begründung (Stand November 2022) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- der Entwurf der Satzung und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr.1 BauGB abgesehen.
- die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
- zur Beschleunigung des Verfahrens werden die Vorbereitung und Durchführung von notwendigen Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB an einen Dritten, hier: ign Melzer & Voigtländer, Ingenieure PartG-mbB, Lloydstraße 3, 17192 Waren (Müritz), übertragen.
Anlagen zur Vorlage
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2,5 MB
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208,5 kB
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1,7 MB
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