15.09.2022 - 7.3 Widerspruch der Gemeinde Buchholz zum Beschluss...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Tietze informiert, dass zwei Varianten zu dem Widerspruch des Beschlusses des Amtsausschusses Nr. 26-2022-011 existieren. Dabei wurde eine Variante durch die Amtsverwaltung ausgearbeitet und eine zweite Ausführung durch Herrn Tietze. Herr Tietze gibt ausdrücklich an, dass seine Ausführungen als Begründung zu der Beschlussvorlage angefügt werden sollen und nicht die der Amtsverwaltung.

Beschluss:

 

1. Die Gemeinde Buchholz beschließt, gemäß § 127 KV M-V dem Beschluss BV-26-2022-011 des Amtsausschusses vom 07.09.2022 zu widersprechen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, binnen Monatsfrist seit Beschluss des Amtsausschusses (07.10.2022) den Widerspruch schriftlich einzulegen und unter Beachtung der Vorgaben der Gemeindevertretung zu begründen. 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

5

4

4

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen