15.09.2022 - 9.3 Widerspruch der Gemeinde Bütow zum Beschluss de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister berichtet von seiner Teilnahme an der letzten Amtsausschusssitzung. Seinem Änderungsantrag auf Fassung eines abweichenden Beschlusses, die Einstellung eines Klimamanagers unter Berücksichtigung von Fördermitteln zu beschließen, wurde von Seiten des Amtsvorstehers nicht stattgegeben. Zwischenzeitlich hat der BGM Kontakt zur Kommunalaufsicht aufgenommen. Diese bestätigte, die Berechtigung zur Antragsstellung durch Mitglieder des Amtsausschusses. Es wurde somit in der letzten Amtsausschusssitzung nicht korrekt gehandelt. Demzufolge kann Widerspruch eingelegt werden.

 

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Beschluss:

 

1. Die Gemeinde Bütow beschließt, gemäß § 127 KV M-V dem Beschluss BV-26-2022-011 des Amtsausschusses vom 07.09.2022 zu widersprechen.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, binnen Monatsfrist seit Beschluss des Amtsausschusses (07.10.2022) den Widerspruch schriftlich einzulegen und unter Beachtung der Vorgaben der Gemeindevertretung zu begründen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

7

0

0

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage