15.09.2022 - 9.2 Änderung des Geltungsbereiches des vorhabenbezo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

  1. Der Teilgeltungsbereich 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Solarpark Bütow“ wird abweichend vom Aufstellungsbeschluss vom 24.03.2022 geändert. Er umfasst jetzt zusätzlich in der Gemarkung Bütow, Flur 2 die Teilfläche des Flurstücks 15/4 und in der Gemarkung Dambeck, Flur 1 das Flurstück 34/1. Die Änderung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bütow billigt die Unterlagen zum Antrag auf Zielabweichung in der vorliegenden Fassung vom 07.09.2022, insbesondere die Ausführungen zum Kriterienkatalog Kategorie A unter Punkt 6. und zum Kriterienkatalog Kategorie B unter Punkt 7.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterlagen zum Antrag auf Zielabweichung in der vorliegenden Fassung vom 07.09.2022 beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit einzureichen. 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

Geändert

beschlossen

7

7

6

0

1

nein

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Realisierung

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Die Gemeinde Bütow hat in ihrer Gemeindevertretersitzung am 24.03.2022 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Bütow" der Gemeinde Bütow beschlossen. In der Gemeindevertretersitzung am 15.09.2022 wurden die Antragsunterlagen für das notwendige Zielabweichungsverfahren gebilligt sowie die Änderung eines Teilgeltungsbereiches beschlossen. Der Antrag für jenes Zielabweichungsverfahren wurde am 22.09.2022 an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit geschickt.

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Anlagen zur Vorlage