23.06.2022 - 7 Anfragen und Hinweise der Gemeindevertretung

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Wortprotokoll

Thema Kündigung Heizungsvertrag Pietschmann & Hinrichsen: Herr Köppen berichtet, dass er mit dem Heizungsbauer Thomas Köppe die Heizungen in den Wohnblöcken Kurze Str. begutachtet hat. Im mittleren Block muss die Regelung erneuert werden und im ersten Block sind die Pumpen zu warten, Kosten ca. 3.500,- €. Außerdem sollten die Öltanks befüllt werden, auch wenn der Preis derzeit hoch ist, wird dieser zum Winter sicher noch ansteigen. Das Gemeindezentrum sollte durch aufstellen eines Gastankes und Wiederinbetriebnahme der vorhandenen Heizung mit Wärme versorgt werden.

Der BM bittet die Mitglieder der GV um ihre Meinung, ob mit Herrn Hinrichsen um eine Verlängerung des Heizungsvertrages um 1 bis 2 Jahre verhandelt werden soll, oder ob die alte Ölheizung wieder aktiviert wird. Es ist davon auszugehen, dass Herr Hinrichsen dann den Heizpreis sicher noch erhöhen wird (in Sietow hat er es so gemacht).

Die Gemeindevertretung spricht sich einstimmig gegen das Gespräch mit Herrn Hinrichsen aus und beschließt die alte Ölheizung wieder in Gang zu bringen. Auch ein Gastank für das GZ soll angeschafft werden.

 

Herr Köppen bemängelt die rückwärtige Ansicht der Gärten in Dambeck von der Landstraße aus. Im Sommer, wenn alles begrünt ist sind die Gärten nicht einzusehen aber im Winter, wenn kein Laub vorhanden ist, sind die Schuppen und Lauben teilweise sehr unansehnlich. Er schlägt vor, immergrüne Koniferen von den Gartennutzer anpflanzen zu lassen. Der BM wird mit dem Vorsitzenden der Gartensparte sprechen.

 

Herr Köppen möchte das Dreieck an der Einfahrt zum Hof in Dambeck wieder ordentlich herrichten, die Steine sollen wieder aufgestapelt werden. Der Gemeindearbeiter und Herr Köppen werden das gemeinsam erledigen.

 

Herr Wendt fragt nach wann die Ausgleichsmaßnahme ehem. Saal gepflegt wird und ob die Eichenpfähle entsorgt werden können.

 

Herr Wagner bittet zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht im Wohngebiet am Berg die Geschwindigkeit auf 10 km/h herabzusetzen. Der BM erklärt, dass solche Geschwindigkeitsbegrenzungen nur mit Genehmigung des Landkreises möglich sind. Nach einem Gespräch mit der OA-Leiterin, Frau Siegmund, sieht er wenig Chancen. Außerdem sind die Eltern in der Pflicht ihre Kinder auf die Gefahren im Straßenverkehr hinzuweisen.

Trotzdem sollte durch das OA geprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung möglich ist.