24.05.2022 - 8.1 Aufstellungsbeschuss zu einem vorhabenbezogenen...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:    

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick beschließt:

 

  1. die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Bollewick“ gemäß § 12 Baugesetz­buch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer großflächigen Photovoltaik­freiflächenanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich der Gemeinde Bollewick.

    Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Bollewick“ gelten soll, befindet sich südöstlich der Ortschaft Bollewick und westlich der Spitzkuhner Straße und der Eichenallee. Der Geltungsbereich ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Bollewick, Flur 1 die Teilfläche des Flurstücks 84/1 und in der Gemarkung Spitzkuhn, Flur 2 das Flurstück 41/2 sowie die Teilflächen der Flurstücke 40/1, 45/1, 46/1, 47/1, 48/3, 49/3 und 50/1.

    Ziel und Zweck der Planung sind:
    - die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarenergie“
     
  2. der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bollewick“ der Gemeinde Bollewick ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Solarpark Bollewick” beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zu beantragen, nachdem der Vorhabenträger in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bollewick die Kriterienkataloge A und B ausgearbeitet hat und diese durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bollewick durch Beschluss bestätigt wurde.

 

 

Herr Priestaff verlässt nach Abschluss der Diskussion vor der Abstimmung den Sitzungsraum.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

8

8

4

2

2

Es war folgendes Gremiumsmitglied aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Abstimmung ausgeschlossen: Heinz Priestaff

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, da sich Herr Priestaff während der Diskussion unter den Gemeindevertretern befand und nicht im Zuhörerbereich.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000015&TOLFDNR=1000687&selfaction=print