Sondersitzung des Kulturausschusses Röbel/Müritz
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die anwesenden Ausschussmitglieder und Gäste. Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Anwesenheit werden festgestellt. Die Ausschuss ist gem. § 30 Abs. 1 KV M-V beschlussfähig.