05.05.2022 - 10.4 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Satzung ü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rechlin beschließt:

 

  1. der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Alter Holzplatz“ - Textbebauungsplan - der Gemeinde Rechlin wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
     
  2. der Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Alter Holzplatz“ – Textbebauungsplan - der Gemeinde Rechlin und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
     
  3. die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersendung von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigte Mitglieder

Davon anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

11

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://roebelmueritz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000002&TOLFDNR=1000142&selfaction=print